Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) hatte der Gesetzgeber im Jahr 2015 die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von zunächst 8,50 € pro Arbeitsstunde beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Mindestlohnanpassung erarbeitet, den die Bundesregierung per Verordnung umsetzt. Daraus ergibt sich folgende Entwicklung des Mindestlohns:
2015 bis 2016 8,50 €
2017 bis 2018 8,84 €
2019 9,19 €
ab 2020 9,35 €
Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die nicht mehr unterschritten werden darf. Das MiLoG birgt einige Risiken – vor allem für Sie als Arbeitgeber. Im Folgenden wird ein Überblick über wichtige Einzelheiten des Gesetzes gegeben.