Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Moers

Ihr zuverlässiger Partner für

Die Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja von Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater und vereidigter Buchprüfer) und Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie das Team aus Steuerfachangestellten und einer weiteren Steuerberaterin ist Ihr steuerlicher Partner in Moers.

Über individuelle Fortbildungen und Seminare fördern wir das gesamte Team, um eine hochwertige Dienstleistung für unsere Mandantschaft zu gewährleisten.
Unsere Mandantschaft besteht durch neueste Kommunikations- und Datenaustauschtechniken weit über die Stadtgrenzen von Moers, Duisburg, Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort oder Rheinberg hinaus.

Intensive und langfristige Zusammenarbeit, zeitnahe und qualitativ ansprechende Leistungen sowie persönliche, vertrauensvolle und aktive Beratung ist das Fundament unseres Dienstleistungsangebotes im Steuerbüro Moers.


Neues Rund um die Steuer Steuerberater

In Nordrhein-Westfalen dürfen nach aktueller Rechtslage keine Abschleppkosten berechnet werden

15.04.2026, DATEV eG Die Erhebung von Kosten für Abschleppmaßnahmen ist nach der aktuellen Rechtslage in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtswidrig, weil die Landesregierung eine neue Gebührenverordnung zu früh erlassen hat, bevor der Landtag erst vier Monate später den Weg dafür freigemacht hat. Das hat das VG Köln entschieden (Az. 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24).

Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig

15.04.2026, DATEV eG Der für das Kommunalaufsichtsrecht auf dem Gebiet des Abgabenrechts zuständige 5. Senat des VGH Hessen hat entschieden, dass die durch die Landeshauptstadt Wiesbaden zum 1. Januar 2024 eingeführte Wasserverbrauchsteuer rechtswidrig ist (Az. 5 A 1027/25).

Tarifbegünstigung bei sukzessiver Abgabe von Versicherungsbeständen

15.04.2026, DATEV eG Die sukzessive Abgabe von Versicherungsbeständen gegen Ausgleichszahlung unterliegt der Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 1 EStG und i. V. m. § 24 Nr. 1 Buchst. c EStG. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 1985/22 F).

§ 175b AO erfasst auch Rechtsanwendungsfehler

15.04.2026, DATEV eG Das Finanzamt darf übermittelte Daten auch dann im Rahmen einer Bescheidänderung nach § 175b AO berücksichtigen, wenn die unzutreffende Berücksichtigung im Ausgangsbescheid auf einem Rechtsanwendungsfehler des zuständigen Sachbearbeiters beruht. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 4 K 64/23 E).

Buchführung Rechnungswesen Ihre Buchführung guten Händen Unsere Expertise liegt neben Steuerberatung Rechnungswesen. kleinere größere Unternehmen erstellen laufende Buchführung inkl. möglichen Lohn- Gehaltsbuchführung, welche Grundlage jeder Jahresabschlusserstellung Einnahmen- Überschussrechnung ist.

Steuerberater Moers Anlahr & Madeja Steuerberater vereidigter Buchprüfer Steuerberater vereidigter Buchprüfer Moers Ihr zuverlässiger Partner Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater vereidigter Buchprüfer) Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie Team aus Steuerfachangestellten weiteren Steuerberaterin Ihr steuerlicher Partner Moers.

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