Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Moers

Ihr zuverlässiger Partner für

Die Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja von Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater und vereidigter Buchprüfer) und Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie das Team aus Steuerfachangestellten und einer weiteren Steuerberaterin ist Ihr steuerlicher Partner in Moers.

Über individuelle Fortbildungen und Seminare fördern wir das gesamte Team, um eine hochwertige Dienstleistung für unsere Mandantschaft zu gewährleisten.
Unsere Mandantschaft besteht durch neueste Kommunikations- und Datenaustauschtechniken weit über die Stadtgrenzen von Moers, Duisburg, Krefeld, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort oder Rheinberg hinaus.

Intensive und langfristige Zusammenarbeit, zeitnahe und qualitativ ansprechende Leistungen sowie persönliche, vertrauensvolle und aktive Beratung ist das Fundament unseres Dienstleistungsangebotes im Steuerbüro Moers.


Neues Rund um die Steuer Steuerberater

Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG – Überarbeitete Vordruckmuster

27.03.2026, DATEV eG Das BMF gibt die überarbeiteten Vordruckmuster „Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist“, und „Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG“ bekannt (Az. IV B 5 - S 1369/19/10001 :004).

Beweiswert der Beratungsdokumentation nach Versicherungsabschluss

27.03.2026, DATEV eG Wie stehen die Chancen eines Versicherungsnehmers, der keine Elementarversicherung abgeschlossen hat, wenn er eine Beratungsdokumentation unterschrieben hat und nunmehr Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens des Vermittlers geltend macht. Wie ist die Beweislastverteilung und der Beweiswert einer persönlichen Anhörung eines Versicherungsnehmers, wenn schriftliche Unterlagen der Versicherung zu der klägerischen Behauptung des Inhalts einer Beratung in Widerspruch stehen? Dies hatte das LG Koblenz zu entscheiden (Az. 16 O 477/24).

Equal Pay: AGG-Klage der ehemaligen Bürgermeisterin Todtmoos abgewiesen

27.03.2026, DATEV eG Der VGH Baden-Württemberg hat der Berufung der Gemeinde stattgegeben und die Klage der ehemaligen Bürgermeisterin auf Schadensersatz und Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) abgewiesen (Az. 4 S 1145/25).

Umgang mit Künstlicher Intelligenz bei studentischen Prüfungsleistungen

27.03.2026, DATEV eG Das VG Kassel hat zwei Klagen von Studenten betreffend die Nutzung von Künstlicher Intelligenz bei Prüfungsleistungen abgewiesen. Nunmehr liegen die Entscheidungsgründe der Urteile vor, welche sich mit verallgemeinerungsfähigen Regeln zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz in Prüfungssituationen an der Universität und mit einer Beweisbarkeit ihres Einsatzes befassen (Az. 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS).

Buchführung Rechnungswesen Ihre Buchführung guten Händen Unsere Expertise liegt neben Steuerberatung Rechnungswesen. kleinere größere Unternehmen erstellen laufende Buchführung inkl. möglichen Lohn- Gehaltsbuchführung, welche Grundlage jeder Jahresabschlusserstellung Einnahmen- Überschussrechnung ist.

Steuerberater Moers Anlahr & Madeja Steuerberater vereidigter Buchprüfer Steuerberater vereidigter Buchprüfer Moers Ihr zuverlässiger Partner Partnerschaftsgesellschaft Anlahr & Madeja Dipl.-Kfm. Manfred Anlahr (Steuerberater vereidigter Buchprüfer) Andreas Madeja B. A. (Steuerberater) sowie Team aus Steuerfachangestellten weiteren Steuerberaterin Ihr steuerlicher Partner Moers.

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