Mietrecht: Kündigung wegen „Ice-Bucket-Challenge“
- DATEV eG
- 03.05.2024
- Nachrichten Steuern und Recht
Das AG Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese - dort zweimal - die Vermieterin mit Wasser überschüttet (Az. 34 C 92/23).