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Bei Eintritt in den Ruhestand nicht abgebaute Zeitguthaben auf Lebensarbeitszeitkonten sind grundsätzlich irrelevant für die Versorgungsbezüge

Ein Beamter hatte ein angespartes Zeitguthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto - etwa zur Ermöglichung der Altersteilzeit - noch nicht ausgeschöpft, als er sich für einen Wechsel des Vorruhestandsmodells entschied. Das BVerwG entschied, dass das Zeitguthaben bei seinen Versorgungsbezügen dann nicht mehr berücksichtigt werden muss (Az. 2 C 13.23).

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Satzungsversammlung fordert erneut konkretisierte Fortbildungspflicht und prüft Reformbedarf in BORA und FAO

Die Satzungsversammlung der BRAK hat den Gesetzgeber erneut aufgefordert, ihr mit der erforderlichen Satzungskompetenz den Weg zu ebnen, um die anwaltliche Fortbildungspflicht konkret zu regeln. Sie diskutierte außerdem über Reformpläne im Recht der Fachanwaltschaften sowie über Modernisierungsbedarf bei weiteren berufsrechtlichen Regelungen.

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BFH: Keine Ergebniskonsolidierung im Jahr der Verschmelzung

Wird eine Personengesellschaft auf eine andere Personengesellschaft verschmolzen, kann der von der übernehmenden Personengesellschaft bis zum (zurückbezogenen) steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem (laufenden) Verlust verrechnet werden, den die übertragende Personengesellschaft bis zu diesem Zeitpunkt erlitten hat. So der BFH (Az. IV R 6/21).

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Anlahr & Madeja Partnerschaftsgesellschaft